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Ausfuhrabfertigung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    zollamtliche Behandlung einer zur Ausfuhr angemeldeten Warensendung. Diese findet regelmäßig bei der Ausfuhrzollstelle im Binnenland am Firmensitz des Ausführers oder dem Ort, an dem sich die Ware befindet, statt. In einem zweiten Schritt erfolgt die Überwachung des tatsächlichen Verlassens des Zollgebietes der Gemeinschaft bei der Ausgangszollstelle an der Grenze. Diese Zollstelle kann ebenfalls für die Anmeldung von Waren zuständig sein, die keinen Verboten und Beschränkungen unterliegen und deren Wert 3.000 Euro nicht überschreitet.

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