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abgeleitete Bilanz

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    eine aus der Handelsbilanz meist durch Veränderung der Bewertungsgrundsätze gewonnene Bilanz, die bestimmten Spezialanforderungen dienen soll. I.d.R. wird unter der abgeleiteten Bilanz die Steuerbilanz verstanden.

    Vgl. auch Mehr- und Wenigerrechnung, Handelsbilanz II.

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