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Revision von Ablösungsrecht vom 27.08.2009 - 09:09
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Ablösungsrecht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Befugnis, die Schuld eines anderen zum Schutz eigener Rechte auch gegen den Willen des Schuldners zu tilgen. Beispiel: Ablösungsrecht des Besitzers einer Sache in der Zwangsvollstreckung gegen den Eigentümer einer Sache (§ 268 BGB). – Vgl. auch Erfüllung.
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