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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Werbung unter Nutzung des guten Rufs (Image, Markenimage, Imagemarketing) von Konkurrenzprodukten für das eigene Leistungsangebot. Anlehnende Werbung ist wettbewerbsrechtlich grundsätzlich unzulässig (Ausbeutung).

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