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Clearing
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Allgemein: die gegenseitige Auf- und Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Geschäftspartnern. Grundsätzlich werden zwei Methoden unterschieden: beim Nettoclearing werden nur die Beträge zwischen den Teilnehmern ausgetauscht, die sich aus der Saldierung von Forderungen und Verbindlichkeiten ergeben; beim Bruttoclearing erfolgt eine solche Saldierung nicht, sondern jede Zahlung wird einzeln ausgeführt.
2. Zahlungsverkehr (Interbanken-Clearing): Verfahren der Übermittlung, der Abstimmung und in einigen Fällen auch die Bestätigung von Zahlungsaufträgen vor dem Zahlungsausgleich; dies entspricht im dt. Sprachgebrauch dem Begriff der Zahlungsverkehrsabwicklung. Das Clearing kann auch die Aufrechnung und Saldierung der Positionen mit anschließendem Zahlungsausgleich der Nettobeträge umfassen (auch als Abrechnung, Skontration oder Settlement bezeichnet). Für das Clearing gibt es mehrere Möglichkeiten:
(1) Beim internen Clearing (Inhouse-Zahlungen) erfolgt die Verrechnung zwischen Filialen einer Bank oder innerhalb einer Institutsgruppe (z.B. im Kreditbanken-, Sparkassen- oder Genossenschaftssektor).
(2) Im bilateralen Austausch sind zwei Kreditinstitute beteiligt, die Verrechnung erfolgt zumeist über Zentralbank-Konten.
(3) Eine Auf- und Verrechnung kann auch über Clearingsysteme erfolgen wie die Deutsche Bundesbank sie im Rahmen des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) anbietet (z.B. TARGET2).
3. Industrie-Clearing: In der klassischen Variante einigen sich zwei Industrieunternehmen über ein Vorziehen von zukünftigen Zahlungen für Lieferungen und Leistungen, um einen auftretenden Zahlungsmittelbedarf auszugleichen. Es handelt sich dabei also um kurzfristige Kredite. In der neueren Variante tauschen große Industrieunternehmen, die nicht in Geschäftsbeziehung stehen, kurzfristig Finanzmittel aus, meist zu niedrigeren Zinssätzen als im Bankenmarkt.
4. Wertpapierclearing/Derivateclearing: Im Derivate- und Wertpapierhandel werden Käufe und Verkäufe zwischen den Handelspartnern entweder bilateral oder über das Clearingsystem einer zentralen Gegenpartei abgewickelt. Die Mitglieder eines Clearingsystems müssen dabei bestimmte Anforderungen erfüllen und für ihre individuellen Geschäfte Sicherheiten stellen. Dabei tritt die zentrale Gegenpartei als Risikomanager für die beteiligten Handelspartner auf. In Deutschland sind mit der Eurex Clearing AG und der European Commodity Clearing AG zwei Tochtergesellschaften der Deutschen Börse AG als zentrale Gegenparteien zugelassen.
2. Zahlungsverkehr (Interbanken-Clearing): Verfahren der Übermittlung, der Abstimmung und in einigen Fällen auch die Bestätigung von Zahlungsaufträgen vor dem Zahlungsausgleich; dies entspricht im dt. Sprachgebrauch dem Begriff der Zahlungsverkehrsabwicklung. Das Clearing kann auch die Aufrechnung und Saldierung der Positionen mit anschließendem Zahlungsausgleich der Nettobeträge umfassen (auch als Abrechnung, Skontration oder Settlement bezeichnet). Für das Clearing gibt es mehrere Möglichkeiten:
(1) Beim internen Clearing (Inhouse-Zahlungen) erfolgt die Verrechnung zwischen Filialen einer Bank oder innerhalb einer Institutsgruppe (z.B. im Kreditbanken-, Sparkassen- oder Genossenschaftssektor).
(2) Im bilateralen Austausch sind zwei Kreditinstitute beteiligt, die Verrechnung erfolgt zumeist über Zentralbank-Konten.
(3) Eine Auf- und Verrechnung kann auch über Clearingsysteme erfolgen wie die Deutsche Bundesbank sie im Rahmen des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) anbietet (z.B. TARGET2).
3. Industrie-Clearing: In der klassischen Variante einigen sich zwei Industrieunternehmen über ein Vorziehen von zukünftigen Zahlungen für Lieferungen und Leistungen, um einen auftretenden Zahlungsmittelbedarf auszugleichen. Es handelt sich dabei also um kurzfristige Kredite. In der neueren Variante tauschen große Industrieunternehmen, die nicht in Geschäftsbeziehung stehen, kurzfristig Finanzmittel aus, meist zu niedrigeren Zinssätzen als im Bankenmarkt.
4. Wertpapierclearing/Derivateclearing: Im Derivate- und Wertpapierhandel werden Käufe und Verkäufe zwischen den Handelspartnern entweder bilateral oder über das Clearingsystem einer zentralen Gegenpartei abgewickelt. Die Mitglieder eines Clearingsystems müssen dabei bestimmte Anforderungen erfüllen und für ihre individuellen Geschäfte Sicherheiten stellen. Dabei tritt die zentrale Gegenpartei als Risikomanager für die beteiligten Handelspartner auf. In Deutschland sind mit der Eurex Clearing AG und der European Commodity Clearing AG zwei Tochtergesellschaften der Deutschen Börse AG als zentrale Gegenparteien zugelassen.
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