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Clearing
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Allgemein: die gegenseitige Auf- und Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Geschäftspartnern. Grundsätzlich werden zwei Methoden unterschieden: beim Nettoclearing werden nur die Beträge zwischen den Teilnehmern ausgetauscht, die sich aus der Saldierung von Forderungen und Verbindlichkeiten ergeben; beim Bruttoclearing erfolgt eine solche Saldierung nicht, sondern jede Zahlung wird einzeln ausgeführt.
2. Zahlungsverkehr (Interbanken-Clearing): Verfahren der Übermittlung, der Abstimmung und in einigen Fällen auch die Bestätigung von Zahlungsaufträgen vor dem Zahlungsausgleich; dies entspricht im dt. Sprachgebrauch dem Begriff der Zahlungsverkehrsabwicklung. Das Clearing kann auch die Aufrechnung und Saldierung der Positionen mit anschließendem Zahlungsausgleich der Nettobeträge umfassen (auch als Abrechnung, Skontration oder Settlement bezeichnet). Für das Clearing gibt es mehrere Möglichkeiten:
(1) Beim internen Clearing (Inhouse-Zahlungen) erfolgt die Verrechnung zwischen Filialen einer Bank oder innerhalb einer Institutsgruppe (z.B. im Kreditbanken-, Sparkassen- oder Genossenschaftssektor).
(2) Im bilateralen Austausch sind zwei Kreditinstitute beteiligt, die Verrechnung erfolgt zumeist über Zentralbank-Konten.
(3) Eine Auf- und Verrechnung kann auch über Clearingsysteme erfolgen wie die Deutsche Bundesbank sie im Rahmen des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) anbietet (z.B. TARGET2).
3. Industrie-Clearing: In der klassischen Variante einigen sich zwei Industrieunternehmen über ein Vorziehen von zukünftigen Zahlungen für Lieferungen und Leistungen, um einen auftretenden Zahlungsmittelbedarf auszugleichen. Es handelt sich dabei also um kurzfristige Kredite. In der neueren Variante tauschen große Industrieunternehmen, die nicht in Geschäftsbeziehung stehen, kurzfristig Finanzmittel aus, meist zu niedrigeren Zinssätzen als im Bankenmarkt.
4. Wertpapierclearing/Terminhandel: Im Wertpapierhandel findet die Abwicklung und Abrechung von Wertpapierkäufen und –verkäufen über ein Clearinghaus statt. Die Mitglieder eines Clearingsystems müssen bestimmte Anforderungen erfüllen und für die Zulassung Sicherheiten leisten. Der Clearingmarkt wird derzeit von zwei Gesellschaften dominiert, Euroclear und Clearstream (vorher CEDEL). Die Wertpapiere werden zumeist zentral verwahrt und die Transaktionen elektronisch durchgeführt (Clearstream International S.A.). Standardisierte Terminprodukte werden in Deutschland über die EUREX-Börsenorganisation (EUREX) abgewickelt. Das Clearing erfolgt dabei über die EUREX Clearing AG (Tochtergesellschaft von Clearstream).
2. Zahlungsverkehr (Interbanken-Clearing): Verfahren der Übermittlung, der Abstimmung und in einigen Fällen auch die Bestätigung von Zahlungsaufträgen vor dem Zahlungsausgleich; dies entspricht im dt. Sprachgebrauch dem Begriff der Zahlungsverkehrsabwicklung. Das Clearing kann auch die Aufrechnung und Saldierung der Positionen mit anschließendem Zahlungsausgleich der Nettobeträge umfassen (auch als Abrechnung, Skontration oder Settlement bezeichnet). Für das Clearing gibt es mehrere Möglichkeiten:
(1) Beim internen Clearing (Inhouse-Zahlungen) erfolgt die Verrechnung zwischen Filialen einer Bank oder innerhalb einer Institutsgruppe (z.B. im Kreditbanken-, Sparkassen- oder Genossenschaftssektor).
(2) Im bilateralen Austausch sind zwei Kreditinstitute beteiligt, die Verrechnung erfolgt zumeist über Zentralbank-Konten.
(3) Eine Auf- und Verrechnung kann auch über Clearingsysteme erfolgen wie die Deutsche Bundesbank sie im Rahmen des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) anbietet (z.B. TARGET2).
3. Industrie-Clearing: In der klassischen Variante einigen sich zwei Industrieunternehmen über ein Vorziehen von zukünftigen Zahlungen für Lieferungen und Leistungen, um einen auftretenden Zahlungsmittelbedarf auszugleichen. Es handelt sich dabei also um kurzfristige Kredite. In der neueren Variante tauschen große Industrieunternehmen, die nicht in Geschäftsbeziehung stehen, kurzfristig Finanzmittel aus, meist zu niedrigeren Zinssätzen als im Bankenmarkt.
4. Wertpapierclearing/Terminhandel: Im Wertpapierhandel findet die Abwicklung und Abrechung von Wertpapierkäufen und –verkäufen über ein Clearinghaus statt. Die Mitglieder eines Clearingsystems müssen bestimmte Anforderungen erfüllen und für die Zulassung Sicherheiten leisten. Der Clearingmarkt wird derzeit von zwei Gesellschaften dominiert, Euroclear und Clearstream (vorher CEDEL). Die Wertpapiere werden zumeist zentral verwahrt und die Transaktionen elektronisch durchgeführt (Clearstream International S.A.). Standardisierte Terminprodukte werden in Deutschland über die EUREX-Börsenorganisation (EUREX) abgewickelt. Das Clearing erfolgt dabei über die EUREX Clearing AG (Tochtergesellschaft von Clearstream).
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