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globale Unternehmenshaftung
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Die der Diskussion um eine globale Unternehmenshaftung zugrunde liegende Fragestellung lautet, inwieweit Ansprüche gegen eine ausländische Tochtergesellschaft auch gegenüber der Muttergesellschaft geltend gemacht werden können. Diese Frage wird einerseits durch die jeweiligen nationalstaatlichen Haftungsregime bestimmt (Konzernrecht), andererseits durch die im internationalen Privatrecht geregelte Frage, welche nationale Rechtsordnung auf einen internationalen Haftungsfall angewendet werden soll und wo der Gerichtsstand liegt. Hinzu kommt noch die Problematik der faktischen Durchsetzung eines Haftungsanspruches über nationalstaatliche Grenzen hinweg. Sofern die einzelnen Gesellschaften der internationalen Unternehmensgruppe rechtlich als juristische Personen zu qualifizieren sind, gilt der Grundsatz der Haftungsseparation. Demnach haften die Gesellschafter einer juristischen Person (insbesondere die Muttergesellschaft, die Anteile an einer rechtlich selbstständigen ausländischen Tochtergesellschaft hält) grundsätzlich nicht für deren Schulden. Dieser Grundsatz kann jedoch bei einer mißbräuchlichen Verwendung der Leitungsmacht der Muttergesellschaft zum Schaden der Tochtergesellschaft und deren Minderheitsgesellschafter (z.B. bei Unterkapitalisierung der Tochtergesellschaft) unter Umständen durchbrochen werden.
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