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Emission
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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I. Umweltpolitik:
An die Umweltmedien abgegebene Abfälle aus Produktion, Distribution und Konsum. Häufig auf Schadstoffe (Schadstoffemissionen) beschränkt.
Nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) von Anlagen (Betriebsstätten, Maschinen, Geräte, Grundstücke) ausgehende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen.
Anders: Immissionen.
II. Bank- und Börsenwesen:
Ausgabe von Aktien und anderen Wertpapieren, d.h. ihre Unterbringung im Publikum und Einführung in den Verkehr. Die Schaffung von Wertpapieren, ihre Herstellung und Vollziehung durch den Aussteller ist noch keine Emission. Während eine Selbstemission nur für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute selbst in Frage kommt, ist die Regel eine Fremdemission. Dabei übernimmt ein Konsortium professioneller Finanzdienstleister die Abwicklung der Emission, meist in Form eines Übernahmekonsortiums (Emissionsgeschäft) oder in Form eines Begebungskonsortiums. Im letztgenannten Fall wird für den Emittenten kein Risiko übernommen.
Das gegenwärtig bevorzugte Emissionsverfahren ist das Bookbuilding.
Vgl. auch Internet-Emission.
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