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Fortschreibung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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I. Statistik:
Fortlaufende Dokumentation von Veränderungen von Bestandsgesamtheiten durch Zugänge und Abgänge auf der Grundlage einer früher erfolgten Erhebung.
Beispiel: Ermittlung der Einwohnerzahl einer Gemeinde durch Fortschreibung unter Verwertung der Resultate einer früheren Volkszählung.
II. Lager- und Anlagenbuchführung:
Laufende Inventur, Skontration.
III. Steuerrecht:
Fortschreibung von Einheitswerten: 1. Im Fall einer nach dem letzten Feststellungszeitpunkt eingetretenen und für die Besteuerung bedeutsamen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse:
(1) Bei Änderung im Wert eines Gegenstands als Wertfortschreibung;
(2) bei Änderung in der nach bewertungsrechtlichen Grundsätzen bestimmten Art eines Gegenstands als Artfortschreibung;
(3) bei Änderung in der Zurechnung (Eigentumsverhältnisse) eines Gegenstands als Zurechnungsfortschreibung.
2. Zur Beseitigung eines Fehlers der letzten Feststellung als Berichtigungsfortschreibung.
Die Fortschreibungsarten bestehen selbstständig nebeneinander, können aber miteinander verbunden werden.
Vgl. auch Fortschreibungszeitpunkt.
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