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EFTA-EU-Beziehungen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Weil die EU (bzw. zuvor die EG) mit großem Abstand der größte Handelspartner der EFTA-Staaten (EFTA) ist bzw. gewesen ist, haben diese stets eine enge Kooperation mit der EG/EU angestrebt.

    2. In den vergangenen Jahrzehnten fanden parallel zur Entwicklung des Konzepts für die Errichtung eines Einheitlichen Binnenmarkts der EG verschiedene Zusammenkünfte der EFTA- und der EG-Staaten auf Regierungsebene statt, um die Zusammenarbeit von EG und EFTA über die bestehenden Freihandelsverträge hinaus zu intensivieren. Im Mai 1992 erfolgte die Unterzeichnung des Vertrags über den EWR (Europäischer Wirtschaftsraum). Der EWR ist am 1.1.1994 im Verhältnis zwischen der EU und - mit Ausnahme der Schweiz - den EFTA-Staaten rechtswirksam geworden.

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