Hans-Böckler-Stiftung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Mitbestimmungs-, Forschungs- und Studienförderungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB); gegründet 1977 durch den Zusammenschluss der Hans-Böckler-Gesellschaft und der Stiftung Mitbestimmung.
Aufgaben: Förderung des Studiums von begabten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerkindern; Förderung von Forschung und Erfahrungsaustausch.
Zwei Forschungsinstitute seit 2005: das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) und das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK).