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Gewichtszoll
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
der nach dem Gewicht der Ware zu bemessende Zoll. Im Gemeinsamen Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften (GZT) nur noch im Ausnahmefall vorgesehen, etwa bei Bananen und Salz.
Vgl. auch Wertzoll.
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