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eingetragener Kaufmann (e.K.)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    e.Kfm., e.Kfr., e.K, gemäß § 19 I Nr. 1 HGB erforderlicher Zusatz zur Firma eines Einzelkaufmanns. Statt eingetragener Kaufmann kann auch eine allg. verständliche Abkürzung verwandt werden.

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