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Revision von Duldungsbescheid vom 24.09.2010 - 10:12
Duldungsbescheid
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ist das verfahrenrechtliche Mittel, mit dem die Duldungspflicht gegenüber dem Duldungsschuldner geltend gemacht wird (§ 191 AO). Er ist ein schriftlich zu erteilender sonstiger Verwaltungsakt, der mit dem Einspruch anfechtbar ist.
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