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Fuhrpark
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1. Begriff: Gesamtheit der Fahrzeuge und der zur Transportausführung und Fahrzeugunterhaltung erforderlichen Einrichtungen eines Betriebes oder einer anderen Organisation mit zugehörigem Personal.
2. Buchhaltung: Konto für diejenigen abnutzbaren beweglichen Anlagewerte, die dem Transport dienen, wie Eisenbahnwagen und Lokomotiven, Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Schlepper, Zugmaschinen etc. – Abschreibung: In der Handelsbilanz wird der Gesamtwert, wenn die tatsächliche Nutzungsdauer länger ist als die der Abschreibung zugrunde gelegte, häufig auf 1 Euro abgeschrieben. Die steuerlichen Absetzungen müssen sich nach § 7 EStG richten.
3. Kostenrechnung: Fuhrparkkosten.
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