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IBAN

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. für International Bank Account Number (deutsch: Internationale Bankkontonummer); IBAN ist eine standardisierte, internationale Bankkontonummer, entwickelt vom European Committee for Banking Standards (ECBS) und der International Organization for Standardization (ISO) im Jahre 1997. Mit der IBAN-Einführung sollte v.a. die Effizienz grenzüberschreitender Zahlungen - v.a. im Eurowährungsgebiet - verbessert werden. Im Einheitlichen Eurozahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area) wird ausschließlich die IBAN zur Identifikation der beteiligten Konten verwendet wird. Die IBAN ist international einheitlich aufgebaut (gemäß ISO 13616) und besteht aus einem zweistelligen Länderkennzeichen, gefolgt von einer ebenfalls zweistelligen Prüfzahl (Modulus 97-10 [ISO 7064]) und einer max. dreißigstelligen, national unterschiedlich zusammengesetzten BBAN (Basic Bank Account Number), die je Land eine feste Länge hat. Wie die IBAN in verschiedenen Ländern aufgebaut ist, kann dem von SWIFT, in Funktion der von ISO benannten Registrierungsstelle für nationale IBAN-Formate, veröffentlichten "IBAN Registry" entnommen werden. Eine deutsche IBAN hat 22 Stellen. Nach dem Länderkennzeichen DE und der zweistelligen Prüfzahl folgt die achtstellige Bankleitzahl und die zehnstellige Kontonummer. Kürzere Kontonummern werden dabei linksbündig mit führenden Nullen auf zehn Stellen erweitert. Da bei der Ermittlung einer IBAN aus Kontonummer und Bankleitzahl in einigen Fällen Besonderheiten zu berücksichtigen sind, wird die IBAN ausschließlich durch die kontoführende Bank vergeben und im Kontoauszug angegeben.

     

     

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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