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Fachkraft für Arbeitssicherheit
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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(FAS, SiFa oder FASi) wird in Deutschland durch das Arbeitssicherheitsgesetz vorgeschrieben. Person, die vom Arbeitgeber unter den gleichen Voraussetzungen wie ein Betriebsarzt schriftlich zu bestellen ist und der bestimmte Aufgaben (v.a. Unterstützung des Arbeitgebers beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit) zu übertragen sind (Sicherheitsingenieure, -techniker und -meister).
Rechtliche Regelung: Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom 12.12.1973 (BGBl. I 1885) m.spät.Änd.
Vgl. auch Sicherheitsingenieur.
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