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Filtertheorie

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Screeningtheorie. Die Filtertheorie geht wie das Konzept der statistischen Diskriminierung (Diskriminierungstheorien) von der Annahme aus, dass seitens der Arbeitgeber unvollständige Information über das Produktivitätspotenzial der einzelnen Arbeitskräfte vorliegt (asymmetrische Information zwischen Anbieter und Nachfrager). Arbeitgeber benutzen deshalb Bildungsabschlüsse als Indikatoren für die berufliche Leistungsfähigkeit der Stellenbewerber, mithilfe derer sie die produktivsten Kandidaten herausfiltern. Sie zahlen denjenigen Bewerbern höhere Löhne, die über höhere Bildungsabschlüsse verfügen. Denn sie wissen, dass unter diesen der Anteil mit hohen (angeborenen) Fähigkeiten größer ist, weil es für sie geringere Kosten verursacht in (Aus-)Bildung zu investieren als für weniger produktive Individuen. Dieser Zusammenhang wird sich auch im Berufsleben zeigen. Im Unterschied zu den Humankapitaltheorien (Arbeitsmarkttheorien) hat das Bildungswesen ausschließlich die Aufgabe, die Arbeitskräfte entsprechend ihrer potenziellen, nicht beobachtbaren Produktivität zu sortieren, ohne diese jedoch per se zu erhöhen. Zertifikate über Bildungsabschlüsse erfüllen für die Arbeitgeber die Aufgabe eines Informationsmediums und signalisieren die erwartete zukünftige Produktivität der Stellenbewerber. Dadurch wird der Zusammenhang von Bildung und Einkommen stärker als bei der Humankapitaltheorie auf das Anfangseinkommen projiziert.

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