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Hardware

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Wirtschaftsinformatik/Informatik:

    Gesamtheit der technischen Maschinen-Elemente (Geräte, Teile) eines Computers oder eines Netzes (z.B. Zentraleinheit, externer Speicher, Leitungsverbindungen). Die Funktionen der Hardware werden durch die Programme ausgelöst, gesteuert und kontrolliert.

    II. Investitionsgüter-Marketing:

    Sachleistungskomponente im Angebot eines Herstellers. Sie wird ergänzt durch Software-Leistungen, die Dienstleistungen (Pre-Sales-Services, episodenbegleitende Dienstleistungen, After-Sales-Services) des Herstellers.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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