Zitierfähige Version
- Revision von Erschwerniszulage vom 19.02.2018 - 17:05
- Revision von Erschwerniszulage vom 14.12.2017 - 16:36
- Revision von Erschwerniszulage vom 19.10.2017 - 16:14
- Revision von Erschwerniszulage vom 28.08.2017 - 10:54
- Revision von Erschwerniszulage vom 28.02.2013 - 14:29
- Revision von Erschwerniszulage vom 19.08.2010 - 10:29
- Revision von Erschwerniszulage vom 30.07.2010 - 10:12
- Revision von Erschwerniszulage vom 06.04.2010 - 10:18
- Revision von Erschwerniszulage vom 26.03.2010 - 08:55
- Revision von Erschwerniszulage vom 26.02.2010 - 08:23
- Revision von Erschwerniszulage vom 17.07.2009 - 11:50
- Revision von Erschwerniszulage vom 08.06.2009 - 10:54
Erschwerniszulage
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
zusätzlicher Lohn bei bes. schwerer Arbeit.
1. Arbeitsrecht: Zulage, durch die bes. Belastungen des Arbeitnehmers entgolten werden sollen, sofern sie nicht bereits bei der Entgeltfestsetzung Berücksichtigung fanden, z.B. für Schmutz, Säure, Gase, Nässe, Lärm, Gefahr. Ein Anspruch besteht nur dann, wenn eine Erschwerniszulage tarifvertraglich, durch Betriebsvereinbarung oder einzelvertraglich vereinbart ist. Die Erschwerniszulagen gehören zum Arbeitsentgelt.
2. Verwaltungsrecht: Zulage für Empfänger von Dienst- und Anwärterbezügen zur Abgeltung bes. bei der Bewertung des Amtes oder bei der Regelung der Anwärterbezüge nicht berücksichtigter Erschwernisse nach der VO über die Gewährung von Erschwerniszulagen i.d.F. vom 3.12.1998 (BGBl. I 3497) m.spät.Änd.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon