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Eigenwirtschaftlichkeit
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff zur Kennzeichnung der Finanzsituation eines öffentlichen Unternehmens. Eigenwirtschaftlichkeit ist dann gegeben, wenn Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sind und damit kein Defizit vorliegt.
Vgl. auch Kostendeckungsprinzip, Versorgungssicherheit.
Anders: erwerbswirtschaftliches Prinzip, Gewinnmaximierung.
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