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Eigenwirtschaftlichkeit
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Begriff zur Kennzeichnung der Finanzsituation eines öffentlichen Unternehmens. Eigenwirtschaftlichkeit ist dann gegeben, wenn die Kosten, der Aufwand bzw. die Auszahlungen für die Leistungserbringung durch die erzielten Leistungsentgelte gedeckt sind, d.h. eine Kosten-, Aufwands- oder Auszahlungsdeckung erzielt wird. Die Terminologie ist damit unscharf. Zudem wird nicht allgemeingültig festgelegt, inwieweit Ausgleichszahlungen (z.B. Subventionen) in die Ermittlung einbezogen werden dürfen. Dies regeln die jeweiligen Gesetze.
Vgl. auch Kostendeckungsprinzip, Versorgungssicherheit.
Anders: erwerbswirtschaftliches Prinzip, Gewinnmaximierung.
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