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Revision von Eigenwirtschaftlichkeit vom 28.05.2008 - 15:07
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Eigenwirtschaftlichkeit
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff zur Kennzeichnung der Finanzsituation eines öffentlichen Unternehmens. E. ist dann gegeben, wenn Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sind und damit kein Defizit vorliegt. Vgl. Kostendeckungsprinzip; Versorgungssicherheit. anders: Erwerbswirtschaftliches Prinzip, Gewinnmaximierung.
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