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Garantiemengenregelung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Für den Milchmarkt in der EU gilt seit 1984 eine Garantiemengenregelung, nach der der im Rahmen der bestehenden Agrarmarktordnung abgesicherte Preis für den Produzenten auf eine Höchstmenge begrenzt wird. Praktisch besteht auf dem Milchmarkt heute ein Quotensystem, das allerdings bis zum Jahr 2015 ausläuft.
Beurteilung: Die Garantiemengenregelung wird v.a. ordnungspolitisch kritisiert, weil es sich grundlegend um die Einführung eines planwirtschaftlichen Instruments in die Agrarpolitik der EU handelt. Die Garantiemengenregelung wurde v.a. deshalb eingeführt, um die hohen Budgetbelastungen der protektionistischen Agrarpreispolitik zu senken, ohne diese abschaffen zu müssen. In der Tendenz hemmt die Garantiemengenregelung den Strukturwandel, anstatt ihn zu fördern, und kann wegen ihrer der „klassischen” Agrarstrukturpolitik entgegengesetzten Wirkung deshalb als eine Art negative Agrarstrukturpolitik bezeichnet werden.
Die in der Agrarreform 2000 und 2003 (VO (EWG) 1782/2003) beschlossenen Milchpreiskürzungen könnten das Quotensystem faktisch aufheben, wenn Betriebe ihre zugeteilten Quotenmengen bei niedrigen Milchpreisen nicht mehr ausschöpfen. Zudem ist im Rahmen der aktuellen Überprüfung der europäischen Agrarpolitik die Beendigung der Garantiemengenregelung ab 2015 vorgesehen.
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