Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Ertragsbeteiligung vom 25.02.2013 - 15:02
- Revision von Ertragsbeteiligung vom 14.02.2018 - 17:40
- Revision von Ertragsbeteiligung vom 14.12.2017 - 16:36
- Revision von Ertragsbeteiligung vom 25.02.2013 - 15:02
- Revision von Ertragsbeteiligung vom 10.01.2013 - 10:00
- Revision von Ertragsbeteiligung vom 04.08.2010 - 15:02
- Revision von Ertragsbeteiligung vom 28.06.2010 - 15:54
- Revision von Ertragsbeteiligung vom 26.02.2010 - 08:32
- Revision von Ertragsbeteiligung vom 16.07.2009 - 14:27
- Revision von Ertragsbeteiligung vom 05.06.2009 - 13:28
Ertragsbeteiligung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form der Erfolgsbeteiligung. Grundlage der Ertragsbeteiligung ist der buchhalterisch ermittelte Ertrag einer Rechnungsperiode. Bei der Ertragsbeteiligung wirken sich somit neben den Leistungseinflüssen auch die Einflüsse des Marktes aus.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon