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Fachwirt
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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nach der Weiterbildungskonzeption des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) mittlere kaufmännische Führungskraft, Branchen- bzw. Wirtschaftszweigspezialist mit erweiterten beruflichen Kenntnissen in einem Wirtschaftszweig, z.B. Industriefachwirt, Handelsfachwirt, Versicherungsfachwirt, Verkehrsfachwirt, Bankfachwirt.
Fortbildungsmöglichkeiten bei Industrie- und Handelskammern und anderen Bildungsträgern sowie durch Fernkurse mit Direktunterricht.
Fachwirteprüfungen bei Industrie- und Handelskammern.
Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung:
(1) Abgeschlossene Ausbildung in einem entsprechenden kaufmännischen Ausbildungsberuf; weitere Berufspraxis in dieser Fachrichtung von mindestens drei Jahren;
(2) ohne abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis.
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