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Funktion

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Organisation:

    Teilaufgabe zur Erreichung des Unternehmungsziels.

    Beispiele: Beschaffung, Produktion, Absatz, Verwaltung.

    Funktion als Grundlage der Organisationsstruktur: Funktionalorganisation.

    II. Mathematik:

    1. Begriff: Eine Funktion dient der Beschreibung von Zusammenhängen zwischen mehreren verschiedenen Faktoren. Bei einer Funktion

    einer eindeutigen Zuordnung

    wird jedem Element der einen Menge genau ein Element der anderen zugewiesen; jedem x wird genau ein y zugeordnet und nicht mehrere.

    2. Arten: a) Zweidimensionale Funktion:

    y = f(x),

    d.h. y ist eine Funktion von x (y gleich f von x).

    b) Mehrdimensionale Funktionen:

    y = f(x1, x2, ..., xn).

    Dabei wird y als die abhängige Variable und x bzw. xi als die unabhängige Variable bezeichnet. Der Definitionsbereich ist der Gesamtbereich der Werte, die für die unabhängigen Variablen zugelassen sind. Der Wertebereich ist die Menge der Funktionswerte, die die abhängige Variable y annimmt.

    3. Darstellung: Eine Funktion kann durch eine Funktionsgleichung, eine Tabelle oder durch einen Graph dargestellt werden.

    III. Informatik:

    Unterprogramm, das als Ergebnis genau einen Wert zur Verfügung stellt (z.B. das Resultat einer Berechnung). Die benötigten Eingangsgrößen werden i. Allg. als Parameter an die Funktion übergeben. Ausgangsgröße ist der Funktionswert selbst.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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