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Revision von Fragebogen vom 24.09.2009 - 14:42

Fragebogen

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Grundlage für Erhebungen; Arbeitsmittel bei Befragung. Im Fragebogen sind schematisch die eindeutig bestimmten Erhebungseinheiten und Erhebungsmerkmale (Merkmal) verankert. Fehlerfreie Ausfüllung ist durch Erläuterungen oder Mustereintragung anzustreben und zu überprüfen (Kontrollfrage).

    Arten:
    (1) Individual-Fragebogen: auszufüllen von jeder in die Untersuchung einbezogenen Person.
    (2) Kollektiv-Fragebogen: zu beantworten von den für eine Sach- oder Personengruppe Verantwortlichen (z.B. Unternehmer bei Maschinenzählung; Haushaltsvorstand für Familie bei der Volkszählung).

    Gliederung: Der Fragebogen beginnt mit dem Einleitungstext, welcher das Thema, die befragende Organisation, die ungefähre Dauer, einen Hinweis auf die Freiwilligkeit der Befragung sowie eine Motivation für die Beantwortung der Fragen enthalten sollte. Es folgen die Einleitungsfrage, welche auch als Eisbrecherfrage bezeichnet wird und die psychologisch geschickt Interesse wecken und zum Thema hinführen soll. Dann kommen die eigentlichen Fragen, wobei auf einen logischen Aufbau (i.Allg. vom Allgemeinen zum Speziellen) und die Variation der Fragenformen  zu achten ist. Auch sind Reihenfolgeeffekte zu berücksichtigen. Zum Schluss erfolgt die Abfrage der Soziodemografie sowie der Dank für die Teilnahme.

    Brauchbarkeit des Fragenschemas ist durch vorherige Probeerhebung (Pretest) und Aufbereitung zu prüfen.

    Vgl. auch computergestützte Datenerhebung.

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