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Existenzgründungsförderung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Maßnahmen der Wirtschaftsförderung, die Unterstützung bei der Gründung von Unternehmen oder bei der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit geben. Teils spezielle Fördermaßnahmen für bestimmte Unternehmens- oder Personengruppen, z.B. technologieorientierte Unternehmensgründungen.

    Programme/Maßnahmen:
    (1) Kredite (Darlehen für sog. Klein- und Kleinstgründungen; Unternehmerkapital; Unternehmerkredit) sowie Beratungs- und Vermittlungsangebote der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (Förderprogramme auch zur Bereitstellung von Beteiligungskapital bzw. Risikokapital);
    (2) Gemeinschaftsprogramme von Bund, Land und Banken;
    (3) Ausfallbürgschaften von Bürgschaftsbanken;
    (4) Leistungen der Agenturen für Arbeit (Arbeitsamt) zur Sicherstellung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung (Überbrückungsgeld; Existenzgründerzuschuss, auch als Ich-AG bezeichnet);
    (5) Hilfen des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Gründung einer selbstständigen Existenz;
    (6) Kredite des Sozialamts an Sozialhilfeempfänger als Anschubfinanzierung für eine Gründung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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