Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Doktor (Dr.) vom 08.06.2009 - 11:42

Doktor (Dr.)

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    akademischer Grad, nur von Universitäten und Hochschulen durch die Promotion verliehen.

    Wettbewerbsrechtliche Beurteilung: Wahrheitswidrige oder irreführende Führung akademischer Titel ist unlauterer Wettbewerb (§ 5 UWG).

    Beispiele: Verwendung in der Firma, obwohl nur ein Strohmann den Titel erworben hat; Weiterführung des Titels nach Firmenübernahme ohne Nachfolgezusatz; Führung des Titels bei Ausübung der Heilkunde erfordert den Erwerb des Dr. med. Im Ausland erworbene akademische Titel dürfen nur mit Erlaubnis der Kultusminister so geführt werden, wie sie tatsächlich verliehen sind, auf im Ausland verliehene Titel ist klarstellend hinzuweisen, u.a. wenn dort geringere Anforderungen an den Erwerb gestellt werden. Die Titel dürfen, da Staatsexamen vortäuschend, nicht privat verliehen sein.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com