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Hilfsarbeiter
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Synoym: Aushilfskraft, Helfer, Ungelernter; Arbeitnehmer, die einfache Tätigkeiten, sog. Hilfs- oder Anlerntätigkeiten, ohne fachliche Vorbildung bzw. branchenspezifische Berufsausbildung ausführen. Personen, die derartige Berufe ausführen, haben meist nur eine Grundbildung oder Sekundarbildung abgeschlossen (International Standard Classification of Education, ISCED-Level 1,2,3A,3C) und keinen Beruf erlernt. Hilfsarbeiter werden seit dem 01. Januar 2015 auf Basis der von den Tarifpartnern ausgehandelten und von der Bundesregierung für die jeweilige Branche allgemeinverbindlich erklärten Mindestlöhnen entlohnt.
Vgl. auch ungelernter Arbeiter; angelernter Arbeiter.
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