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Revision von Erfassungstechnik der Kostenrechnung vom 05.06.2009 - 13:02

Erfassungstechnik der Kostenrechnung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Methoden für die Erfassung der Kostenarten.

    1. Unmittelbare Feststellung: Durch laufende mengenmäßige bzw. zeitliche und wertmäßige Notierung wird der Verbrauch während des Erzeugungsprozesses erfasst, z.B. mithilfe von Materialentnahmescheinen erfasste Materialkosten.

    2. Mittelbare Errechnung: a) Rückrechung: Ermittlung der Verbrauchsmengen anhand von Standardverbräuchen aus der Produktionsmenge.

    Beispiel: Vier Maschinenstunden pro Erzeugniseinheit ergibt bei 250 Energieeinheiten 1.000 Maschinenstunden. Häufig angewandtes Verfahren zur Ermittlung von Materialverbrauchsmengen.

    b) Schätzung des Stoffverbrauchs nach der Zeit: Ermittlung der Verbrauchsmengen anhand von Durchschnittsverbräuchen pro Zeiteinheit aus der Produktionsdauer.

    Beispiel: Ein Schmiermittelverbrauch pro Stunde von 2 l ergibt pro Schicht eine Verbrauchsmenge von 16 l.

    c) Verbrauchsfeststellung nach dem Stoffeingang: Ermittlung der Verbrauchsmenge durch Gleichsetzung mit der Zugangsmenge.

    Beispiel: Materialzugang = Materialverbrauch. Diese Erfassungstechnik der Kostenrechnung vernachlässigt Lagerbestandsbewegungen und kann somit zu einer sehr ungenauen Erfassung führen.

    d) Befundrechnung: Ermittlung der Verbrauchsmengen durch körperliche Bestandsaufnahme (Inventur); Anfangsbestand zzgl. Zugänge abzüglich Endbestand = Verbrauch.

    3. Selbstständige Festsetzung des Werteverzehrs: Wird angewandt, wenn Aufwand und Kosten grundsätzlich voneinander abweichen (kalkulatorische Abschreibungen) oder Aufwendungen völlig fehlen (Eigenkapitalzinsen, Unternehmerlohn).

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