Unternehmerlohn
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statisches Einkommen des Unternehmers, das sich ein (Mit-)Inhaber von Anteilen am Eigenkapital der Unternehmung (soweit dieser zugleich Unternehmer ist) für seine Tätigkeit anrechnet. Dieser Unternehmerlohn steht demnach dem Einzelkaufmann, Gesellschafter-Geschäftsführer und solchen Angehörigen des Unternehmers zu, die ohne festes Arbeitsentgelt (bzw. volkswirtschaftlich gesehen Arbeitseinkommen) mitarbeiten. Der Unternehmerlohn wird auch als kalkulatorischer Unternehmerlohn bezeichnet, da bei Einzelunternehmungen oder Personengesellschaften den leitenden Unternehmenseignern kein Gehalt gezahlt wird. Der kalkulatorische Unternehmerlohn wird als fiktiver Geldbetrag für die Führungstätigkeit als kalkulatorische Kosten in der Kostenrechnung als Komponente der Personalkosten (i.d.R. fixe Gemeinkosten) angesetzt.