Erfassungstechnik der Kostenrechnung
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Methoden für die Erfassung der Kostenarten.
1. Unmittelbare Feststellung: Durch laufende mengenmäßige bzw. zeitliche und wertmäßige Notierung wird der Verbrauch während des Erzeugungsprozesses erfasst, z.B. mithilfe von Materialentnahmescheinen erfasste Materialkosten.
2. Mittelbare Errechnung: a) Rückrechung: Ermittlung der Verbrauchsmengen anhand von Standardverbräuchen aus der Produktionsmenge.
Beispiel: Vier Maschinenstunden pro Erzeugniseinheit ergibt bei 250 Energieeinheiten 1.000 Maschinenstunden. Häufig angewandtes Verfahren zur Ermittlung von Materialverbrauchsmengen.
b) Schätzung des Stoffverbrauchs nach der Zeit: Ermittlung der Verbrauchsmengen anhand von Durchschnittsverbräuchen pro Zeiteinheit aus der Produktionsdauer.
Beispiel: Ein Schmiermittelverbrauch pro Stunde von 2 l ergibt pro Schicht eine Verbrauchsmenge von 16 l.
c) Verbrauchsfeststellung nach dem Stoffeingang: Ermittlung der Verbrauchsmenge durch Gleichsetzung mit der Zugangsmenge.
Beispiel: Materialzugang = Materialverbrauch. Diese Erfassungstechnik der Kostenrechnung vernachlässigt Lagerbestandsbewegungen und kann somit zu einer sehr ungenauen Erfassung führen.
d) Befundrechnung: Ermittlung der Verbrauchsmengen durch körperliche Bestandsaufnahme (Inventur); Anfangsbestand zzgl. Zugänge abzüglich Endbestand = Verbrauch.
3. Selbstständige Festsetzung des Werteverzehrs: Wird angewandt, wenn Aufwand und Kosten grundsätzlich voneinander abweichen (kalkulatorische Abschreibungen) oder Aufwendungen völlig fehlen (Eigenkapitalzinsen, Unternehmerlohn).