Wirtschaftssubjekt
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
selbstständige Entscheidungseinheit mit einheitlichem Wirtschaftsplan; z.B. Haushalt oder Unternehmung. Wirtschaftssubjekte sind Gegenstand der Haushaltstheorie und der Theorie der Unternehmung bzw. Produktionstheorie.
Vgl. auch Kreislaufanalyse.
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