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Einzelausgaben

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    genauer: echte Einzelausgaben, spezifische Ausgaben; Ausgaben, die dem betrachteten Bezugsobjekt (z.B. Einheit eines beschafften Gutes) nach dem Identitätsprinzip eindeutig zugeordnet werden können. Das ist unter der Voraussetzung möglich, dass
    (1) die beschaffte „ausgabenwirksame” Menge wenigstens in so kleinen „Portionen” unabhängig von anderen Bestellungen disponiert werden kann wie das betrachtete Bezugsobjekt oder die dafür benötigten Mengeneinheiten dieses Gutes,
    (2) die Höhe der Ausgaben für die jeweilige beschaffte Einheit unabhängig von anderen Beschaffungsumsätzen gleicher oder andersartiger Güter ist. Zu den Einzelausgaben gehören auch die unechten Gemeinausgaben.

    Gegensatz: Gemeinausgaben.

    Vgl. auch relative Einzelkosten, Schein-Einzelkosten.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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