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Gebührenhaushalt

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    organisatorisch abgegrenzter Leistungsbereich der öffentlichen Verwaltung (Regiebetrieb), bei dem die Kosten der Leistungserstellung vollständig oder teilweise durch Gebühren abgedeckt werden.

    Vgl. auch kostenrechnende Einrichtungen.

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