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DVFA/SG-Ergebnis
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Indikator für die Ertragslage des Gesamtunternehmens, der auf dem Konzernabschluss basiert.
1. Begriff: Die Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Anlageberatung e.V. (DVFA) und der Arbeitskreis Externe Unternehmensrechnung der Schmalenbach-Gesellschaft
Deutsche Gesellschaft für Betriebswirtschaft (SG) haben eine gemeinsame Empfehlung zur Ermittlung eines Ergebnisses nach DVFA/SG erarbeitet, die die bilanziellen Ermessensspielräume durch die Fiktion einer Normalbilanzierung einschränken will. Es handelt sich im Prinzip um die Ermittlung eines bereinigten Gewinns je Aktie.
Die Verlautbarungen der DVFA/SG haben ausschließlich Empfehlungscharakter und sind nicht direkter Bestandteil der handelsrechtlichen Rechnungslegungspflicht. Indes kommt es aufgrund des zunehmenden Kapitalmarktdrucks zu einer faktischen Angabepflicht innerhalb des Geschäftsberichts. Die Verlautbarung ist primär auf Industrie- und Handelsunternehmen zugeschnitten. Für Banken und Versicherungen wurden abgewandelte Schemata entwickelt, um deren Besonderheiten berücksichtigen zu können.
2. Zweck: Bei der Ermittlung des Bilanzgewinns und des aus ihm abgeleiteten Ergebnisses je Aktie bestehen vielfältige Wahlrechte und Ermessensspielräume. Diese in der Rechnungslegungspraxis unterschiedlich genutzten Bilanzierungsmöglichkeiten (Wahlrechte) sollen durch das DVFA/SG-Ergebnis in Richtung auf eine größtmögliche Gemeinsamkeit zwischen den Vorschriften des dt. Handelsrechts, den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den United States-General Accepted Accounting Principles (US-GAAP) eingeengt werden. Die Kennziffer des Ergebnisses je Aktie ermöglicht es, den Ergebnistrend eines Unternehmens im Zeitablauf aufzuzeigen, und schafft eine zuverlässige Ausgangsposition für die Schätzung der zukünftigen Ergebnisentwicklung. Anhand des DVFA/SG-Ergebnises ist der wirtschaftliche Erfolg zwischen verschiedenen Unternehmen vergleichbar.
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