Direkt zum Inhalt

Haus- und Familiendiebstahl

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Diebstahl oder Unterschlagung gegenüber einem Angehörigen, Vormund, Betreuer oder einem mit dem Täter in häuslicher Gemeinschaft Lebenden.

    Verfolgung nur auf Strafantrag (§ 247 I StGB).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com