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Revision von Haus- und Familiendiebstahl vom 19.02.2018 - 16:34
Haus- und Familiendiebstahl
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Diebstahl oder Unterschlagung gegenüber einem Angehörigen, Vormund, Betreuer oder einem mit dem Täter in häuslicher Gemeinschaft Lebenden.
Verfolgung nur auf Strafantrag (§ 247 I StGB).
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