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freie Mitarbeiter
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Personen, die nicht im Rahmen eines festen Beschäftigungsverhältnisses, sondern aufgrund einzelner aufeinander folgender Aufträge tätig werden. Je nach dem Grade ihrer Abhängigkeit gelten sie als Arbeitnehmer oder (zumeist) arbeitnehmerähnliche Personen. Nach § 12a TVG können für freie Mitarbeiter Tarifverträge geschlossen werden.
Vgl. auch Scheinselbstständigkeit.
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