Direkt zum Inhalt

Finanzhilfe

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Ausgleichszuweisung oder Lenkungszuweisung, die der Bund den Ländern gewähren kann für bes. bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden (bzw. Gemeindeverbände), die
    (1) zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts,
    (2) zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet oder
    (3) zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums erforderlich sind. Die Mittel sind befristet zu gewähren und hinsichtlich ihrer Verwendung in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen (Art. 104b GG).

    Vgl. auch Finanzausgleich, Finanzverfassung.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com