Zitierfähige Version
- Revision von Hauptunternehmer vom 19.02.2018 - 16:52
- Revision von Hauptunternehmer vom 04.10.2017 - 16:51
- Revision von Hauptunternehmer vom 28.02.2013 - 11:56
- Revision von Hauptunternehmer vom 17.09.2009 - 13:32
- Revision von Hauptunternehmer vom 23.06.2009 - 16:32
- Revision von Hauptunternehmer vom 08.06.2009 - 11:28
Hauptunternehmer
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Begriff: Der von einem Auftraggeber mit der Ausführung eines Bauauftrages betraute Unternehmer, der sich verpflichtet, einen Teil des Auftrages im Namen des Auftraggebers an andere Unternehmer (Nachunternehmer bzw. Nebenunternehmer) weiterzugeben. Es entstehen unmittelbare Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und den einzelnen Nachunternehmern. Nachunternehmer übernehmen damit auch dem Auftraggeber gegenüber die Gewähr für die ordnungsgemäße Ausführung ihrer Teilarbeit. Der Hauptunternehmer ist Vermittler, er kann als solcher aber dem Auftraggeber gegenüber für die Gesamtausführung neben den einzelnen Nachunternehmen haften. Er kann auch z.B. die Bauleitung (Unternehmerbauleitung) übernehmen und befugt sein, die Zahlungen für die Nachunternehmer entgegenzunehmen.
Anders: Generalunternehmer.
2. Umsatzsteuerpflicht: Arbeitsgemeinschaft.
Vgl. Generalübernehmer.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon