Zitierfähige Version
- Revision von Kommunalbetrieb vom 19.02.2018 - 16:19
- Revision von Kommunalbetrieb vom 19.10.2017 - 17:00
- Revision von Kommunalbetrieb vom 28.01.2013 - 11:33
- Revision von Kommunalbetrieb vom 09.07.2010 - 12:11
- Revision von Kommunalbetrieb vom 23.03.2010 - 16:38
- Revision von Kommunalbetrieb vom 17.09.2009 - 13:49
- Revision von Kommunalbetrieb vom 08.06.2009 - 10:54
Kommunalbetrieb
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
gewerbliche Unternehmen der Gemeinden und der Kreise. Kommunalbetriebe befriedigen allg. Bedürfnisse der Bevölkerung wie z.B. Wasser- und Energieversorgung, Unterhaltung und Einrichtung von Nahverkehrsmitteln (Versorgungsbetriebe). Kommunalbetriebe sollen keine Aufgaben übernehmen, die von der Privatwirtschaft besser gelöst werden könnten. Sie können als Eigenbetrieb geführt werden und sind als solche rechtlich zwar Teil der Kommunalverwaltung, aber organisatorisch gegenüber der übrigen Verwaltung verselbständigt. Im Unterschied dazu sind die Eigengesellschaften der Kommunen auch rechtlich verselbständigt, regelmäßig in der Rechtsform der GmbH.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon