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Logistikkosten

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: für die Überwindung von Raum-, Zeit- oder Mengendisparitäten anfallende Kosten der Bereitstellung und Bereithaltung von Logistikkapazität und -betriebsbereitschaft sowie der Planung, Durchführung und Kontrolle einzelner logistischer Prozesse (Lagerung, Transport, Kommissionierung, Palettierung etc.).

    Vgl. auch Logistik. Logistikkosten setzen sich im Wesentlichen zusammen aus: Lagerkosten, Transportkosten, Kosten der Kommissionierung, Handlingkosten und Kosten der Logistikplanung und -steuerung. Wird unternehmensbezogen in unterschiedlicher Begriffsweite definiert.

    2. Erfassungs- und Abgrenzungsprobleme: a) Da viele Transport- und Lagervorgänge untrennbar mit Produktionsvorgängen verbunden sind (z.B. Materialbewegung in integrierten Anlagenstraßen), lassen sich anteilige Logistikkosten oftmals nur schwer abgrenzen.

    b) Im Materialfluss tritt zumeist eine Vielzahl von Kurztransporten und -lagerungen auf; eine gesonderte Erfassung der hierfür anfallenden Kosten erweist sich oftmals als unwirtschaftlich.

    c) Es bestehen erhebliche Abgrenzungsschwierigkeiten der Querschnittsfunktion Logistik von anderen betrieblichen Funktionen (z.B. Kosten der Produktionssteuerung, IT-Kosten). Umfang und Inhalt des Logistikkostenbegriffs müssen deshalb unternehmensindividuell festgelegt werden.

    Vgl. auch Logistikkostenrechnung, Logistikleistung.

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