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Naturschutz

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft im un- und besiedelten Bereich, so dass die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlagen des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft nachhaltig gesichert sind.

    Rechtsgrundlage: Bundesnaturschutzgesetz i.d.F. vom 25.3.2002 (BGBl I 1193); bis zur Föderalismusreform Rahmenrecht, das durch Ländergesetze ausgefüllt und ergänzt wird. Der Naturschutz gehört nunmehr zur konkurrierenden Gesetzgebung. – Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

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