Zitierfähige Version
- Revision von Kreditinstitute vom 19.02.2018 - 16:00
- Revision von Kreditinstitute vom 19.02.2018 - 12:29
- Revision von Kreditinstitute vom 27.02.2013 - 19:03
- Revision von Kreditinstitute vom 07.01.2013 - 17:31
- Revision von Kreditinstitute vom 14.09.2010 - 09:03
- Revision von Kreditinstitute vom 19.04.2010 - 16:14
- Revision von Kreditinstitute vom 08.09.2009 - 09:38
- Revision von Kreditinstitute vom 14.06.2008 - 08:52
Kreditinstitute
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Gemäß § 1 I 1 KWG müssen für ein Kreditinstitut im Sinne des KWG drei Merkmale gegeben sein:
(1) Ein Unternehmen, also nicht eine einzelne natürliche Person, auch wenn es sich um einen Kaufmann handelt;
(2) das Betreiben mindestens eines der zwölf Bankgeschäfte im Sinne des KWG, im Unterschied zur Definition des EU-Bankrechts;
(3) ein gewisser Umfang der Geschäfte, wofür seit der Sechsten KWG-Novelle in erster Linie eine gewerbsmäßige Tätigkeit maßgeblich ist (Gewerbe). Welche Geschäfte als Bankgeschäfte im Sinne des KWG gelten, ist in § 1 I Nr. 1 - 12 KWG abschließend aufgezählt. Im EU-Bankrecht bezieht sich der Begriff Kreditinstitut dagegen nur auf Unternehmen, die sowohl das Einlagengeschäft als auch das Kreditgeschäft betreiben.
In Deutschland kommt den Kreditinstituten aufgrund ihres weit gespannten Tätigkeitsfeldes (Universalbanken) eine dominierende Rolle als finanzielle Mittler zu.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon