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Kommunalwirtschaft
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Gemeindewirtschaft; Sammelbegriff für diejenigen kommunalen Einrichtungen, die Entgelte (Gebühren oder Beiträge) für die von ihnen erbrachte Versorgungs- oder Entsorgungsleistung erheben, v.a. Stadtwerke, kostenrechnende Einrichtungen der Gemeinde (z.B. Straßenreinigung, Entwässerung, Müllabfuhr) sowie wirtschaftliche Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit (Eigengesellschaften). Das Recht der Kommunen auf wirtschaftliche Betätigung zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben ist Teil der kommunalen Selbstverwaltung im Sinn der Selbstverwaltungsgarantie (Art. 28 II GG). Grenzen ergeben sich aus dem öffentlichen Zweck, der kommunalen Leistungsfähigkeit und der Subsidiarität. In den Kommunalverfassungen einiger ostdeutscher Bundesländer ist allerdings der Vorrang der privaten Wirtschaftstätigkeit ausdrücklich statuiert.
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