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nachgiebiges Recht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
dispositives Recht; Rechtsvorschriften, die durch Vereinbarungen der Parteien abgeändert werden können. Nachgiebiges Recht sind die meisten Vorschriften des Rechts der Schuldverhältnisse und des HGB über Handelsgeschäfte.
Gegensatz: zwingendes Recht.
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