Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Mehrerlös vom 08.06.2009 - 11:11
Mehrerlös
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Der Begriff bezeichnet bei Preisverstößen den Unterschiedsbetrag zwischen dem zulässigen und dem erzielten höheren Preis. Die Abführung des Mehrerlöses ist im Urteil, bei Ordnungswidrigkeit auch im Bußgeldbescheid auszusprechen (§§ 8–11 WiStG 1954).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon